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Erstes Passierscheinabkommen

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Die Mauer wird zum ersten Mal ein bißchen durchlässiger. Mit dem Passierscheinabkommen vom 17. Dezember 1963 dürfen West-Berliner 28 Monate nach dem Mauerbau über Weihnachten ihre Verwandten im Ostteil der Stadt besuchen.

Mehr als 700.000 West-Berliner nutzen diese lang ersehnte Gelegenheit, ihre Lieben auf der anderen Seite der Mauer wiederzusehen. Vom 19. Dezember bis zum 5. Januar gibt es rund 1,2 Millionen Besuche.

Die Anträge auf Passierscheine werden von Mitarbeitern der DDR-Post bearbeitet. Die sind zwar staatliche Bedienstete, jedoch keine Hoheitsträger wie Polizei- oder Zollbeamte. Die Bundesrepublik betrachtet das Passierscheinabkommen deshalb als verwaltungstechnische Vereinbarung und sieht in ihm keine Anerkennung der DDR. Das SED-Regime bemüht sich dagegen, das Abkommen als völkerrechtlichen Vertrag erscheinen zu lassen.

Insgesamt werden bis 1966 vier Passierscheinabkommen ausgehandelt.


Orte

  • Bahnhof Friedrichstraße
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  • Bornholmer Straße
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  • Heinrich-Heine-Straße
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  • Invalidenstraße
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  • Sonnenallee
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  • Chausseestraße
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  • Oberbaumbrücke
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