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Schlussakte von Helsinki

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Nach zweijährigen Verhandlungen unterzeichnen 35 Staaten in Helsinki die Schlussakte der „Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ – auch die DDR. Die Schlussakte regelt das friedliche Miteinander. Vor allem verpflichtet sie die Unterzeichnerstaaten zur Achtung der Menschen- und Bürgerrechte.

Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich in dieser Absichtserklärung zur Unverletzlichkeit der Grenzen, zur friedlichen Regelung von Streitfällen, zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten sowie zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Generalsekretär Erich Honecker und Bundeskanzler Helmut Schmidt treffen sich in Helsinki zum ersten Mal.

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  • Helsinki, Finnland
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